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Sie gründen ein Unternehmen, geben ihm einen Namen, lassen ein Logo entwickeln. Ihre Marke steht für Qualität und Image Ihrer Firma oder Ihres Produkts.

Wie schützen Sie Ihren Auftritt vor – ungewollter – Nachahmung und Missbrauch?

Sie können sowohl den Firmennamen als auch die Wort-Bildmarke (Logo) schützen lassen – gegen eine Gebühr. Diese hängt von der Reichweite und der Anzahl der geschützten Klassen ab. Übrigens: wenn Sie deutschlandweit schützen möchten, brauchen Sie nicht zwingend einen Anwalt für die Eintragung. Die IHK bietet einen Recherchedienst an (Name schon vergeben?) und berät unverbindlich und kostenfrei.

Wenn der gewünschte Schutz die nationalen Grenzen übersteigt, wird es komplizierter (wegen der unterschiedlichen Regeln der einzelnen Länder). Hier ist es in jedem Fall ratsam, einen Fachanwalt für Markenrecht hinzu zu ziehen.

Einen Schutz „geschäftlicher Bezeichnung“ gibt es jedoch auch ohne Markeneintragung: dies kann zum Beispiel der bürgerliche Name des Firmeninhabers oder der Name der Firma lt. Handelsregister sein. Der Schutz gilt ab erster Ingebrauchnahme.

Umfangreiche Informationen und einen übersichtlichen Downloadbereich zum Thema finden Sie hier:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Geschäftsideen-Namen-Produkte-und-Erfindungen-schützen/Namen-und-Logos-schützen/